Im Sinne von Art. 39 ff 1 StrG liegen die Pläne und Unterlagen zur Sanierung Mattenstrasse während dreissig Tagen, das heisst vom Dienstag, 5. Mai 2026 bis Mittwoch, 3. Juni 2026,  im Büro des Bausekretariates, Lätschenstrasse 7, 9204 Andwil, zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Gegen die Sanierung Mattenstrasse kann innerhalb der Auflagefrist von dreissig Tagen beim Gemeindrat Andwil, Lätschenstrasse 7, 9204 Andwil, schriftlich Einsprache erhoben werden.

Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 StrG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1]). Die schriftliche Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.