Der Gemeinderat Andwil hat an der Sitzung vom 13. April 2026 in Anwendung von Art. 39ff des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG), folgendes genehmigt: 

Strassenprojekt und Teilstrassenplan 

Umklassierung Juggenstrasse 

Im Sinne von Art. 39 ff 1 StrG liegen das Strassenprojekt und der Teilstrassenplan während dreissig Tagen, das heisst vom Dienstag, 5. Mai 2026 bis Mittwoch, 3. Juni 2026,  bei der Gemeinderatskanzlei Andwil, Lätschenstrasse 7, 9204 Andwil, zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Rechtsmittel 
Gegen das Strassenprojekt und den Teilstrassenplan kann innerhalb der Auflagefrist von dreissig Tagen beim Gemeindrat Andwil, Lätschenstrasse 7, 9204 Andwil, schriftlich Einsprache erhoben werden.

Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 StrG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1]).
Die schriftliche Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.